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   BFH, 07.08.2014 - IX B 43/14   

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https://dejure.org/2014,24438
BFH, 07.08.2014 - IX B 43/14 (https://dejure.org/2014,24438)
BFH, Entscheidung vom 07.08.2014 - IX B 43/14 (https://dejure.org/2014,24438)
BFH, Entscheidung vom 07. August 2014 - IX B 43/14 (https://dejure.org/2014,24438)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Divergenz

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung einer Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, AO § 41 Abs 2
    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Divergenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 41 Abs 2 AO
    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Divergenz

  • IWW
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Divergenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Festsetzung des Kindergeldes wegen den Grenzbetrag überschreitender Einkünfte des Kindes; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • rechtsportal.de

    EStG § 70 Abs. 4 a.F.
    Aufhebung der Festsetzung des Kindergeldes wegen den Grenzbetrag überschreitender Einkünfte des Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung bei Angriffen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 16.10.2012 - XI R 46/10

    Keine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 4 EStG a.

    Auszug aus BFH, 07.08.2014 - IX B 43/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (zuletzt Urteil vom 16. Oktober 2012 XI R 46/10, BFH/NV 2013, 555 ), der sich das FG anschließe, rechtfertige § 70 Abs. 4 EStG a.F. eine Aufhebung oder Änderung des Kindergeldbescheides nur, wenn nachträglich bekannt werde, dass sich die Einkünfte und Bezüge entgegen der Prognose im laufenden Jahr tatsächlich erhöht oder vermindert haben.

    bb) Wenn die Klägerin den Rechtssatz des FG, "die tatsächlichen Verhältnisse [seien] insofern von den rechtlichen Verhältnissen zu unterscheiden", dem BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 555 gegenüberstellt, in dem --so die Klägerin-- klargestellt werde, "dass nur Tatsachen, die der Familienkasse nachträglich bekannt werden, nach § 70 Abs. 4 EStG alte Fassung eine Abänderung rechtfertigen können", liegt insoweit keine Abweichung vor, auf der die Vorentscheidung beruhen könnte.

    a) Nach Auffassung der Klägerin hat das FG das Klageverfahren --auf eigene Anregung-- im Hinblick auf das Revisionsverfahren XI R 46/10 (vormals III R 7/10) ausgesetzt, dann aber das BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 555 nicht umgesetzt, weshalb die Vorentscheidung als Überraschungsentscheidung angesehen werden müsse, auch wenn "die überraschende Entscheidung in der kurzen Erörterung im Verhandlungstermin von der Vorsitzenden Richterin angedeutet wurde"; das FG hätte nicht nur vor Terminsbestimmung einen entsprechenden Hinweisbeschluss erlassen, sondern ihr --der Klägerin-- auch die Möglichkeit einräumen müssen, dafür Beweis anzutreten, dass der Familienkasse mit den Erklärungen für 2010 ebenso wie in den anderen Jahren auch eine detaillierte Aufstellung zu den Fahrtkosten 2010 überreicht worden sei.

  • BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98

    Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus BFH, 07.08.2014 - IX B 43/14
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist allerdings dann nicht gegeben, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448 , m.w.N.; ferner BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058 , unter II.1.; vom 11. Januar 2012 IV B 142/10, BFH/NV 2012, 784 , Rz 9).
  • BFH, 04.12.2000 - V B 15/00

    GmbH-GF nicht selbständig tätig

    Auszug aus BFH, 07.08.2014 - IX B 43/14
    Er hat rechtserhebliche abstrakte Rechtssätze im angefochtenen Urteil und in den von ihm angeführten Divergenzentscheidungen so genau zu bezeichnen, dass die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 2000 V B 15/00, BFH/NV 2001, 819 ; vom 18. November 2010 XI B 56/10, BFH/NV 2011, 199 ; vom 5. Juni 2013 XI B 116/12, BFH/NV 2013, 1640 , jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2003 - I B 49/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 07.08.2014 - IX B 43/14
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist allerdings dann nicht gegeben, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448 , m.w.N.; ferner BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058 , unter II.1.; vom 11. Januar 2012 IV B 142/10, BFH/NV 2012, 784 , Rz 9).
  • BFH, 29.05.2007 - III B 201/06

    Änderung eines Kindergeldbescheids nach § 70 Abs. 4 EStG; keine

    Auszug aus BFH, 07.08.2014 - IX B 43/14
    cc) Danach bedarf es keiner Erörterung mehr, ob vorliegend die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bereits deshalb keine Entscheidung des BFH erfordert, da die vom FG entschiedene Rechtsfrage ausgelaufenes Recht betrifft (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Mai 2007 III B 201/06, BFH/NV 2007, 1866 ).
  • BFH, 18.11.2010 - XI B 56/10

    Wirtschaftlicher Status für Vollstreckungsaufschub unmaßgeblich

    Auszug aus BFH, 07.08.2014 - IX B 43/14
    Er hat rechtserhebliche abstrakte Rechtssätze im angefochtenen Urteil und in den von ihm angeführten Divergenzentscheidungen so genau zu bezeichnen, dass die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 2000 V B 15/00, BFH/NV 2001, 819 ; vom 18. November 2010 XI B 56/10, BFH/NV 2011, 199 ; vom 5. Juni 2013 XI B 116/12, BFH/NV 2013, 1640 , jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2011 - XI B 75/10

    Ablehnung einer Vorlage an den EuGH im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 07.08.2014 - IX B 43/14
    Dies vermag die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2011 XI B 75/10, BFH/NV 2011, 1372 ; vom 16. August 2013 III B 144/12, BFH/NV 2013, 1816 ).
  • BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11

    Inrechnungstellung einer Schadensersatzforderung unter gesondertem Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 07.08.2014 - IX B 43/14
    b) Eine Überraschungsentscheidung liegt allerdings nur vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277 ; vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767 ).
  • BFH, 11.01.2012 - IV B 142/10

    Darlegung von Verfahrensmängeln; Abzugsverbot für Geldbußen bei

    Auszug aus BFH, 07.08.2014 - IX B 43/14
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist allerdings dann nicht gegeben, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448 , m.w.N.; ferner BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058 , unter II.1.; vom 11. Januar 2012 IV B 142/10, BFH/NV 2012, 784 , Rz 9).
  • BFH, 01.02.2012 - VI B 71/11

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensfehlern

    Auszug aus BFH, 07.08.2014 - IX B 43/14
    b) Eine Überraschungsentscheidung liegt allerdings nur vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277 ; vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767 ).
  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine

  • BFH, 16.08.2013 - III B 144/12

    Schallschutzwand als Betriebsvorrichtung - Keine Revisionszulassung wegen

  • BFH, 23.09.2014 - V B 37/14

    Begriff der kurzfristigen Beherbergung von Fremden i. S. d. § 4 Nr. 12 Satz 2

    Dasselbe gilt für Angriffe gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit auch unter Heranziehung einer etwaig nicht sachgerecht angewandten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 7. August 2014 IX B 43/14, nicht veröffentlicht).
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